Rückfahrscheinwerfer Lampe ersetzen

  • ok, das sind die mit 3 Watt. Für das Standlicht ausreichend. Für den Heckscheinwerfer ist das mir zuwenig. Da sind die 9 Watt Chinateile stärker.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • Danke XLarge ??
    Jetzt sehen wir doch gleich daß diese, abgesehen von der Recherche von sscdiscovery eine ganz andere Type ist - auch der Aufbau obwohl bei der Bezeichnung mit dem allerersten Bild von Dir es eigentlich die gleiche sein müsste - siehe meine Verlinkungen und PDF ??

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • 4Ravinger,


    Das sind nicht die gleichen Lampen. Wenn du deine PDF anschaust weist die Lampe darin eben keinen eigenen Glasüberzug auf und es werden hier nur seitlich eben wie Steffen schon schrieb die LEDs strahlen nur seitlich ab und nicht nach oben. Es gibt noch eine fast so ähnliche Lampe von Osram oder wo auch immer die her ist, die zwar links und rechts eine LED hat aber mit einem Glas oder Plastik überzug auch nach oben strahlt.

    pasted-from-clipboard.pngpasted-from-clipboard.png


    Wie aber schon hier beschrieben ist, sind diese LED nicht für Deutschland zugelassen. An das Lampen Set von XLarge kommt man ganz schwer hin um diese nach Deutschland ein zuführen. Das selbe betrifft auch die Sylvania Lampe aus dem #Thread 8 die der Lampe von XLarge sehr gleicht. Wenn man Namhafte Lampenhersteller haben möchte muss man tiefer in die Tasche greifen und es gibt hier schon Mondpreise wie auch sehr überhöhte Versandkosten wo dann auch noch Zollgebühren dazu kommen die bei den meisten verschwiegen werden. Aus den USA können hier schon mal nur reine Versandkosten zwischen 30$ -80$ dazu kommen. Das ist es nicht wert, nur um genau die Lampe da zu bekommen. Habe mir auf alle Fälle mal die aus dem geposteten Bild beschafft über England. Die Lampe hat mit Versand 15,77 Pfund gekostet, siind umgerechntet ca. 20,- Euro.

    Viele Grüsse Manfred


    :m0023:8 Jahre lang einen Honda Insight II Hybrid gefahren und seit 1.10.2021 Toyota RAV 4 Plug in Hybrid + Technik und Style Paket in Bi-Color marlingrau metallic / Dach schwarz & Trittbretter und AHK :m0004:

  • so nun habe ich die LEDs wieder gewechselt. Ich hatte ja den Lieferanten angeschrieben das bei dem ersten Satz heftige Quälitätsmengel sind. Nach ein paar Bildern habe ich nun neue erhalten. Da ist zwar der T Anschluss leicht schräg im Leuchtmittel eingesetzt, aber dafür passen sie jetzt.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • Ideen habe ich immer :)
    Ich habe nur immer keine Zeit, das ist mein Problem. Ich wollte da evtl. mal Rückfahrscheinwerfer einsetzen. Habe das nur noch nicht ausgemessen.

    Meine Idee war so etwas.

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    LED Tagfahrleuchten können ja auch als Scheinwerfer verwendet werden, kommt halt auf die Wattzahl bzw. Abstrahlung/ Lichtwinkel an.

    Vielleicht gibt es auch so etwas in Rot. Einfärben ist ja seit Jahren wohl nimmer erlaubt.

    Evtl. würde da eine "dritte Bremsleuchte" auch mit Bastelein reinpassen. Die vom Caddy z.B. ist ja nicht so groß, ich mein um 20cm.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • Danke lieber sscdiscovery aber das wird sicher nicht funktionieren mit Tagfahr-LEDs als Zusatz-Brems-Rücklichter in rot …

    Werde da nochmal recherchieren - ich meine das ich da bereits mal eine YT Inspiration gesehen hab und werde berichten ✌🏼

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • Vielen Dank für Deine Mühe!

    Ja, das wird es immer tun - Prüfzeichen etc fehlen !

    Es sieht immer so lässig aus wenn in Übersee oder sonst wo auf dieser Welt die Leute voller Enthusiasmus ihre Umbauten vorstellen - bei uns aber die Strenge der Zertifizierungs-Stellen und KBA eine “andere Sprache” spricht 😉

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • Ihr müsst bei sowas immer beachten, dass ihr die dann fehlenden Reflektoren Reflektoren an anderer Stelle anbringen müsst, da diese nach StVZO vorgeschrieben sind.


    Dazu ist Paragraph 53 der StVZO Absatz 4:

    "(4) 1Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. 2Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. 3Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. 4Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. 5Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. 6An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. 7Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. 8Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


    Was Bremsleuchten betrifft, da ist Paragraph 53 Absatz 2 zu beachten:

    "(2) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. 2Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. 3Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. 4Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

    1. 1.

      Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

    2. 2.

      Krankenfahrstühlen,

    3. 3.

      Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

    4. 4.

      Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

    5Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. 6An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. 7Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 8An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 9An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. 10Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. 11Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein."

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


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