aus meiner Sicht ist bei dem Minimalschaden von 850€ die Definition als Unfallfahrzeug völlig daneben. Selbst wenn das vor Urzeiten rechtlich mal so gewesen sein sollte, ist das angesichts der dramatisch gestiegenen Reparaturkosten überholt. Schon der gesunde Menschenverstand sagt doch, dass ein paar Kratzer, und deren Beseitigung, kein Unfall sein können. Insofern würde ich mich davon keinesfalls abschrecken lassen, im Gegenteil. Wenn der Händler das so sieht und offensiv damit umgeht, sehe ich das positiv zumal das Fahrzeug, das ich bei autoscout bei einem Toyota Händler in Köln gefunden habe, zu den preiswertesten in ganz Deutschland gehört.
Junger Rav4 - praktisch unfallfrei, theoretisch nicht - was tun?
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mit Brille wär das nicht passiert

Ich hatte 29km statt 29tkm gelesen. Daher kam ich auf Tageszulassung.
Gruss
Steffen
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Bei einem Unfallschaden (ein anderer hat den Schaden verursacht und die Versicherung zahlt) gibt es einen Preisnachlass. Als ich mal eine Unfallsache hatte die eine Reparatur nach sich zog, war die Wertminderung mit 10% der Schadenssumme beziffert. Bei 850€ also 85€.
Bagatelle trifft es.
Das System kann nichts ausspucken, denn den Lackschaden wird das AH im Zuge der Aufbereitung abgrechnet haben, weiter Teile die auf einen Schaden hindeuten würden, gibt es nicht. Deshalb die saubere Weste.
Da der Wagen 1500e unter den anderen liegt, kaufen. Gegebenenfalls diese Nachbesserung im Kaufvertrag vermerken. Bei einem Verkauf hat man was in der Hand.
Wobei ich mich frage, wieviele Fahrzeuge im Werk oder beim Transport aus dem Werk leichte Schäden davon tragen die Ausgebessert werden, ohne das es angegeben wird. So ein Auto ist ja kein Schrott.