Kaffee-Ecke
-
-
Hallo Raver,
Hier nun die Auflösung nach 5 Monaten mit anwaltlicher Hilfe über die Rechtschutzversicherung zum " Führen von Einhandmessern" im öffentlichen Raum.
Der erste Bußgeldbescheid wurde zurück genommen, dass Protokoll der Bundes-Polizei hatte 27 Seiten!!
Die 3 bis 4 falschen Angaben durch den Sachbearbeiter wurden aufgrund des Polizeiberichts, ad Acta geführt. Also Farbe, Fabrikat und Auffindeort waren
im Bericht richtig erwähnt.
Der neue Bußgeldbescheid bezog sich natürlich auf das Polizeiprotokoll und wurde in gleicher Höhe angerechnet, 200,-€ Strafe und 28,50€ Bearbeitungsgebühr.
Begründung: Verstoß gegen das Waffengesetz §53 Abs.1 Nr. 21b , es wird fahrlässige Handlung unterstellt, also zu deutsch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Es wird seitens der Gerichtsbarkeit von geringfügiger Ordnungswidrigkeit gesprochen, mein Glück, die Obergrenze liegt hier bei 250,-€.
Bei schweren Verstößen wird mit Geldbuße bis 10.000,-€ gedroht.
Und die Erkenntnis: Denkt immer daran welche Gegenstände im Auto, Koffer, Tasche oder in der Hose mitgeführt werden!!!
Beste Grüße aus dem warmen und dunklen MeckPom bei 15,6 Grad

-
Vielleicht kann dieser Bericht hilfreich sein, wenn man denn ein Messer mitführen will oder muss.
Outdoor-Messer legal mitnehmen: Die wichtigsten §42a-RegelnIn Deutschland regelt §42a WaffG, welche Messer du in der Öffentlichkeit führen darfst – und welche nicht. Wer mit Messer auf Wanderung oder zum Camping…www.outdoor-magazin.com
Toyota RAV4 bei Amazon (*) | Toyota RAV4 bei Ebay (*) | Toyota RAV4 Kfz-Versicherung vergleichen (*)
* Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.