Da widerspreche ich dir Ottili. Wir müssen da einiges unterscheiden.
Ich hatte geschrieben, solange der Fahrer nicht aktiv mitwirkt und den ecall auslöst (manuell od. Unfall) kann die Notrufzentrale den Wagen NICHT orten, da die SIM-Karte gar nicht ins Netz eingebucht ist.
Natürlich können Daten aus dem Wagen nach einem Unfall ausgelesen werden, aber das ist nicht unser Thema.
Der ADAC hatte dies dazu geschrieben:
eCall erzeugt kein Bewegungsprofil
Wenn es sich um ein reines eCall-System gemäß gesetzlicher Vorschrift handelt, wird kein Bewegungsprofil erzeugt. Denn die dort verwendete SIM-Karte bucht sich erst dann in das vor Ort stärkste Mobilfunknetz ein, wenn das Auto einen verletzungsrelevanten Unfall hatte, und wählt dann die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.
Die EU-Verordnung lässt außerdem nicht zu, dass ein "echter" eCall über ein drahtlos per Bluetooth verbundenes Mobiltelefon abgesetzt wird. Vielmehr muss die Mobilfunk-Sende- und -Empfangseinheit samt SIM-Karte für eCall fest im Auto verbaut sein.
Anders kann es aussehen, wenn es sich um ein Connected-System handelt. Diese sind in einem Mobilfunknetz eingebucht, um auch andere Dienste zu erbringen. Dazu schließt der Fahrzeughalter oder die -halterin einen Vertrag mit dem Dienstleister (meist Fahrzeughersteller) ab, der auch die Datenerhebung, Speicherung usw. regelt. Ohne Einwilligung des Nutzers darf der Hersteller keine Daten erheben und speichern. In der EU-Verordnung zu eCall ist klar geregelt, dass zwischen dem eCall-System und einem Connected-System kein Datenaustausch erfolgen darf.
Den Pkw-Standort mitzuteilen, ist erlaubt und nötig. Für eine schnelle Rettung ist der Standort der Unfallopfer mitunter lebensentscheidend.