auch Toyota droht Klage

  • Nachdem nun auch Ford in letzter Sekunde vor dem Verkaufsverbot von Fahrzeugen in D , wie vorher schon BMW, Mercedes und andere Linzenzen bei Avanci für das E Call System und die Nutzung de D Lizenzen bezahlt hat, werden die anderen, die so wie Toyota noch nicht bezahlt haben, geklagt werden.


    https://efahrer.chip.de/news/rueckruf-und-vernichtung-verhindert-in-letzter-sekunde-rettet-ford-sein-geschaeft_108220


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • sscdiscovery wo steht, dass Toyota nicht bezahlt hat und nun eine Klage droht?

    Ich habe davon nichts gelesen in dem verlinkten Artikel.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras

  • soweit mir bekannt haben Toyota und auch Hyundai noch nicht bezahlt + unzählige andere.

    Stand heute irgendwo auf Google News.


    Gruss

    Steffen

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  • aha, danke sscdiscovery Steffen.


    Wie würde es den jetzt aussehen, wenn der Hersteller die Fahrzeuge zurücknehmen müsste?

    Ich als Besitzer bin ja nicht verklagt worden und ich will mein Auto nicht zurückgeben?

    Stilllegen von Behördenseite geht auch nicht, da Steuern und Versicherung bezahlt sind. Ein technischer Mangel, der eine Stilllegung rechtfertigen würde, liegt ja auch nicht vor.

    Da bin ich echt gespannt, wie dann damit umgegangen werden würde.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


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  • ich glaube das riskiert kein Hersteller.

    Aber wenn, dann musste das E Call bzw. die anderen Sachen wo ein Mobilnetz erforderlich ist abgeschalten werden.

    Wenn das E Call abgeschaltet wird, dann darf das Fahrzeug vom Gesetzgeber her nicht mehr betrieben werden, da für neuere Fahrzeuge Vorschrift.

    In dem Fall erlischt die Betriebserlaubnis und Du darft das Auto nicht mehr fahren. In dem Fall muss der Hersteller auf Grund fehlender Betriebserlaubnis das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich gefahrender Kilometer zurückzahlen.

    AAABER: das wird nicht passieren


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • na, mich würde das nicht interessieren und eine Rücknahme dann nur zum doppelten Verkaufspreis, denn ich habe eben den RAV4 lieb gewonnen. :) Weiterhin würde ich das als Entschädigungszahlung betrachten.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


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