Hallo Zusammen,
als ich im Mai 2025 in Nizza unterwegs war, ist mir im sehr zähfließenden Verkehr ein Franzose leicht hinten draufgefahren.
Es hatte ordentlich gerumst und der Aufprall war auch gut zu spüren.
Ich stieg aus und schaute nach. Der andere Fahrer auch und meinte, ein bischen polieren und alles ist gut.
Dann wollte er weiterfahren, was nicht ging, da ich ja davor stand. Nach einigen Diskusionen half mir ein junger Mann und nach dem er dem Unfallfahrer erklärte, wenn er nicht an die Seite fährt und den Unfall mit mir aufnimmt, würde ich wahrscheinlich nicht mehr relativ ruhig sein, sondern mich vergessen.
Nachdem wir dann die Fahrzeugscheine und Versicherungsunterlagen Fotografisch ausgetausch hatten, füllte ich einen europäischen Unfallbericht aus, den der Unfallverursacher und ich unterschrieben haben. Kopie bekam der andere, ich behielt das Original.
Hier Info zum Europäischen Unfallbericht: https://www.adac.de/rund-ums-f…opaeischer-unfallbericht/
(der AutoClub Europa, kurz ACE versendet durchschreibbare Vordrucke auf Anfrage an seine Mitglieder)
Ich habe dann am nächsten Tag den Zentralverband der Versicherer angerufen, damit ich die Versicherungsrufnummer vom Unfallverursacher bekomme. Mit dem KFZ-Kennzeichen bekam ich dann die für Deutschland zuständie Partnerversicherung der französischen Versicherung.
Ich fuhr dann ein paar Tage später nach Hause. Dann kam ca. 3 Wochen später ein von der Versicherung geschickter KFZ-Gutachter.
Der schaute sich das Auto an und erstellte ein Gutachten.
Hier sei erwähnt, da der Unfall in Frankreich in Nizza durch ein Fahrzeug passierte, welches in Frankreich zugelassen war, gilt für die Schadenregulierung französisches Regulierungsrecht.
Dies unterscheidet sich wesentlich vom Deutschen.
Hier die wichtigsten Unterschiede:
- Ersatzwagen gibt es nicht. Ausnahme, man benötigt den Wagen zum Broterwerb, wozu Fahrten zur Arbeit nicht zählen.
- Wertminderung gibt es nicht, da der Wagen ja repariert wird und nach der Reparatur als vollständig ganz gilt.
- Anwaltskosten werden nicht erstattet. Ausnahme, wenn es vor Gericht geht.
- Gutachter den man selber aussucht, wird nicht erstattet. Schickt die Versicherung einen Gutachter ist der für den Geschädigten kostenfrei.
- Es werden nur die im Gutachten/ Werkstattkostenvoranschlag bezifferten und gelisteten Kosten erstattet. Fallen dann bei der Reparatur höhere Kosten an, werden diese nicht übernommen.
Im Gutachten fehlten aber einige Positionen und die Werkstatt schrieb die Versicherung diesbezüglich an. Die Versicherung erteilte dann an die Werkstatt eine Kostenübernahmeerklärung und nun wurde mein RAV4 diese Woche repariert.
Hier mal drei Bilder, wo der Unfallhergang und der augenscheinliche Schaden an meinem Auto sichtbar ist:
rav4-forum.de/gallery/image/1012/
rav4-forum.de/gallery/image/1010/
rav4-forum.de/gallery/image/1011/
Und jetzt kommt es, die Kosten lagen nach Reparatur bei gerundet 4310 Euro!
Neben der Kunststoffblende, wurde auch ein PDC-Sensor, diverse Kleinteile & die abnehmbare Anhängerkupplung getauscht (welche Anstoßspuren aufwies). Einiges, wie graue Kunststoffblende wurden lackiert (Lackierarbeiten inklusive Vor-und Nachbereitung schlugen mit gerundet 1700 Euro zu Buche)
Also, legt euch mindestens einen Europäische Unfallbericht ins Auto.
Dokumentiert alles mit Fotos, dann gibt es keine Probleme.
Und beachtet, dass auch augenscheinlich kleine Schäden, bei unseren RAV4's sehr teuer sein können.
Ist der Unfallverursacher im Ausland ein in Deutschland versichertes Fahrzeug, dann greift zu erst das ausländische Erstattungsrecht. Sind sich beide aber einig, kann auch deutsches Reparaturrecht greifen, was von Vorteil für den Geschädigten ist.