Also eigentlich steht das ja auch in den Relax-Bedingungen:
Weitergehende Maßnahmen sind nicht geschuldet, insbesondere übernimmt der
Garantiegeber nicht:
- die Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs;
- Lackreparaturen; Rostreparaturen; Beseitigung von Geräuschen; Verfärbungen;
Verbleichen; Verformungen und Risse; Anpassungen und Einstellarbeiten
- Normalen Wartungsservice, Motortuning, Wechsel von Flüssigkeiten und
Filtern, Schmierung, Reinigung und Politur, Ersatz von Zündkerzen, Birnen und
Sicherungen sowie Ersatz von abgenutzten Scheibenwischerblättern,
Bremsklötzen, -belägen und -backen sowie Kupplungsbelägen;
- Reparaturen wegen Korrosion (Die TOYOTA Garantie gegen Durchrostung
bleibt davon unberührt).
- Reparaturmehraufwand durch Umbauten und Sonderausstattungen.
- Diagnosezeiten, Zeiten zur Feststellung der Ursache.
- Die Erstattung von Kosten und Schäden im Zusammenhang mit einem vor
Inanspruchnahme der Garantieleistungen eintretenden Ausfall des Garantiefahrzeugs,
wie z.B. Reisekosten, Telefongebühren und Unterkunft, Verlust von
Wertgegenständen; Transport- und Abschleppkosten, entgangenen Gewinn
sowie sonstige Folgekosten des Ausfalls.