Zur Ergänzung: Ich tanke nie E10 sondern immer normales Super.
Beiträge von Matthias Kolb
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Ich hatte das Problem bisher ebenfalls nicht und der Verbrenner schaltet sich bei mir nur äußerst selten und nur kurz zu (BJ 5/21, 17.000 km). Ich achte strenger darauf, meinen Tank immer randvoll zu befüllen, auch wenn ich dann unnötigen Ballast herumfahre. Könnte das einen Einfluss haben?
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Ich kenne das Problem bisher auch nicht. BJ 5/21 und 16500 km. Wärmepumpenupdate wurde aufgespielt.
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Nach aktuellem Entwicklungsstand halte ich den Plugin für ein Auslaufmodell oder Nischenprodukt für spezielle Anforderungen, den der RAV4 nahezu perfekt umsetzt. Aber Reine Elektroautos erfüllen bereits heute die meisten Anforderungen und zum Teil sogar besser. Es ist schon ärgerlich, bei 80% Elektroanteil meiner Fahrten mit dem Plugin alle 15.000 km einen Ölwechsel durchzuführen.
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Es macht wenig Sinn, im Forum Rechtsfragen zu diskutieren, dafür gibt es Rechtsanwälte und sogar Fachanwälte für Verkehrsrecht. Die eigentliche Diskussion drehte sich um die gesetzlich vorgeschriebene Blackbox, die sicher eine Unfalkrekonstruktion erleichtert.
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Toyota Fahrzeuge haben bereits seit mehr als 10 Jahren für die Steuerung der Airbags Speichergeräte verbaut, die bei einem Unfall die Geschwindigkeit, die Drehzahl u.ä. abspeichern und von einem Sachverständigen ausgelesen werden können. Ein Sachverständiger hat mir mitgeteilt, dass dies quasi für alle Fahrzeuge mit Airbag gilt. Leider erlauben nicht alle Hersteller das Auslesen durch einen Sachverständigen.
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Sachverständigengutachten, für die regelmäßig die notwendigen Anknüpfungstatsachen fehlen, da die Polizei anstatt Beweise zu sichern lieber Bußgeldverfahren einleitet. Dem Sachverständigen bleiben dann nur Plausibilitätsgesichtpunkte anstatt Unfallrekonstruktion.
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Ich habe auch einen Nagayioblauen aus dem letzten Mai und insoweit keine Probleme. Lediglich die Kommunikation zwischen App und Auto funktioniert bei Kälte nicht.
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Ja, die Beweislastumkehr wurde auf 12 Monate verlängert. Außerdem wurde die Digitalrichtlinie umgesetzt, so dass nunmehr Gewährleistungsregeln für digitale Inhalte normiert wurden. Außerdem entfällt seit 1.01. die Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung als Rücktrittsvoraussetzung. Die Rechte des Verbrauchers wurden also deutlich gestärkt.
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Beim Verbrauchsgüterkauf galt bis zum 31.12.2021 eine 6-monatige Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass das Verhalten keinen Mangel darstellt.