Fakt ist, dass weder dein Gutachten, noch das Gutachten der Gegenseite vor Gericht irgendeine Bedeutung haben.
Beide Gutachten sind reines Privatvergnügen, ohne jeden gerichtlichen Bestand.
Das einzige was in solchen Fällen von Gerichten anerkannt wird, ist eine vom Gericht veranlasste Begutachtung durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Das nennt man dann „Beweissicherungsverfahren“.
Dadurch ist Neutralität garantiert, und verhindert, dass der Tenniskumpel mal eben ein Gefälligkeitsgutachten schreibt.
Jeder halbwegs vernünftige Anwalt hätte von Anfang an ein solches Beweissicherungsverfahren anleiern müssen ….
Alles andere ist reine Beschäftigungstherapie ohne Relevanz.
Liebe Grüße