Änderung bei Firmenwagen vom Bruttolistenpreis E Auto

    • Anhebung der Schwelle des begünstigten Bruttolistenpreises für die Bemessung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen von 60.000 € auf nun 80.000 €. Diese Änderung war bislang im Referentenentwurf nicht enthalten und wurde in den Gesetzentwurf neu eingefügt.

    Quelle:


    Soll bis zum 10.11.2023 mit Gültigkeit zum 01.01.2024 als Gesetz verabschiedet werden.


    Ob die Erhöhung dann inhaltlich mit aufgenommen ist, wird sicher veröffentlicht werden.

    Also bitte als Vorab Information einordnen und nicht als Fakt :)

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  • rheinschauerin

    Hat den Titel des Themas von „Änderung bei Firmenwagen vom Bruttolistenpreis“ zu „Änderung bei Firmenwagen vom Bruttolistenpreis E Auto“ geändert.
  • Kurz zur Info:😉🙂


    Der Bundesrat hat heute dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Ein Punkt davon ist die Erhöhung des BLP bei E Autos von 60 K auf 70 K für die 0,25 Prozent Besteuerung rückwirkend zum 01.01.2024...


    Zitat

    "Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EStG (Änderung durch VA)


    Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt. Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).[...]"


    Quelle

    Wachstumschancengesetz: Wichtige Steueränderungen | Steuern | Haufe
    Der Bundesrat hat dem durch den Vermittlungsausschuss abgespeckten Wachstumschancengesetz am 22.3.2024 zugestimmt.
    www.haufe.de

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