"Mit der Euro 7 werden auch nichtabgasbezogene Partikel aus Reifenabrieb ("Non-Exhaust Particle Emission") limitiert."
"Dauerhaltbarkeitsanforderungen – also die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Kraftstoffverbrauchsangaben etc. sowie die Funktion von Komponenten/Systemen wie z.B. OBD, OBM, OBFCM – sind seitens der Fahrzeughersteller über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometer bzw. 8 Jahre nachzuweisen."
"Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Traktionsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent."
"Hersteller können Fahrzeuge mit sogenannten Geofencing-Technologien ausstatten, die es einem Hybridfahrzeug nicht erlauben, innerhalb eines bestimmten Gebiets mit dem Antrieb ihres Verbrennungsmotors zu fahren."
"Die Fahrzeughersteller müssen sicherstellen, dass Kilometerzähler, Einspritzsysteme, Antriebsbatterien, Emissionsminderungssysteme oder Steuergeräte nicht manipuliert werden können"
"Darüber hinaus wird ein Onboard-Monitoring-System (OBM) vorgeschrieben, das in der Lage sein soll, Emissionsüberschreitungen zu erkennen. "